Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung abgefragt

Anja Siegesmund: Landesregierung darf nicht schweigend zusehen

Zu den Antworten der Landesregierung auf ihre Kleinen Anfragen zur Dokumentation und Datenerfassung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung und der Umsetzung des Arzneimittelgesetzes auf Bundesebene erklärt die Fraktionsvorsitzende und gesundheitspolitische Sprecherin Anja Siegesmund: „Die Antworten zeigen, dass eine Erfassung der Antibiotikagaben dringend geboten ist. So fallen die Antworten zur Dokumentation und Datenerfassung genauso dünn aus wie die bisherige Überwachung in Thüringen.“

Aufgrund fehlender Rechtsvorgaben liegen keine Zahlen zum Antibiotikaverbrauch und der -anwendung vor. „Die Änderung des Arzneimittelgesetzes war ein erster Schritt. Wir brauchen jedoch eine grundsätzliche Wende in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Unsere industrielle Tierproduktion ist ohne Antibiotikagaben gar nicht durchführbar. Ein System, welches auf den Einsatz von großen Mengen an Antibiotika angewiesen ist, muss grundlegend in Frage gestellt und geändert werden“, fordert Siegesmund.

„Zudem steigt die Zahl der multiresistenten Keime, die gegen eine Vielzahl von antibiotischen Wirkstoffen resistent sind. Die dadurch eingeschränkten Therapiemöglichkeiten in der Humanmedizin sind schon jetzt eine ernstzunehmende Gefahr für die menschliche Gesundheit“, so die Abgeordnete weiter.

Auch sehen die bisherigen Rechtsvorschriften keine Veröffentlichung bzw. Einsichtnahme der Antibiotikagaben vor. Wir fordern von der Landesregierung auf der Homepage des für VerbraucherInnenschutz zuständigen Ministeriums eine Plattform mit allen relevanten Informationen einzurichten.

„Ohne einen Systemwechsel werden wir die Reduzierung von Antibiotika in der Nutztierhaltung nicht voranbringen. Dies muss allen Beteiligten klar sein. Jedoch fehlen hierzu die notwenigen Initiativen der Thüringer Landesregierung“, schließt die Fraktionsvorsitzende. Beide Kleine Anfragen beziehen sich auf das novellierte Arzneimittelgesetz, das seit dem 1. April 2014 in Kraft ist. Seit dem 1. Juli gilt eine Meldepflicht. Die Antworten finden Sie unten.

application/pdf Symboldrs_5_7857_antibiotika_in_der_nutztierhaltung_umsetzung_des_arzneimittelgesetzes.pdf

application/pdf Symboldrs_5_7858_antibiotika_in_der_nutztierhaltung_dokumentation_und_datenerfassung.pdf

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